Einkommensteuer

Welche Veräußerungsgewinne gehören gem. §18 Abs. 3 EStG auch zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit?

Gem. §18 Abs. 3 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit die Gewinne aus der Veräußerung:
* des Vermögens, das der selbstständigen Arbeit dient,
* eines selbstständigen Teils dieses Vermögens
* eines Anteils an diesem Vermögen.
 
Außerdem sind gem. §18 Abs. 3 S. 2 EStG zu erfassen die Gewinne
* aus der Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum Betriebsvermögen i.S.d. §18 EStG gehört
* bei der Aufgabe der selbstständigen Arbeit
* bei der Aufgabe eines Teils der selbstständigen Arbeit.
 
Die Ausführungen zu §16 EStG gelten entsprechend.

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