Einkommensteuer

Welche Besonderheit gilt hinsichtlich der Betriebsausgaben bei den freien Berufen, wenn keine oder nur geringe Ausgaben nachgewiesen werden?

Bei bestimmten freien Berufen, bei der Kindertagespflege und unter bestimmten Voraussetzungen bei der Vollzeitpflege von kindern, hat die Finanzverwaltung Pauschbeträge für Betriebsausgaben zugelassen.

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