Einkommensteuer

Wann ist die Ausnahmeregelung für regelmäßig wiederkehrend Einnahmen bzw. Ausgaben anzuwenden, und was besagt die Ausnahmeregelung?

Voraussetzungen:
* regelmäßig wiederkehrende Leistungen (Einnahmen/Ausgaben)
* kurze Zeit (10 Tage) vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu- bzw. abgeflossen und
* in diesem Zeitraum auch fällig.
 
Rechtsfolge: Die Einnahmen/Ausgaben gilt als im Kalenderjahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu- bzw. abgeflossen.

Diskussion