Einkommensteuer

Wie sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für WG des AV bei der Gewinnermittlung gem. §4 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen?

Die AK oder HK von abnutzbaren WG des AV sind unter Berücksichtigung des §6 Abs. 2a EStG und §7 EStG anzusetzen, §4 Abs. 3 S. 3 EStG.
 
Die AK oder HK von geringwertigen WG können gem. §6 Abs. 2a EStG im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll abgesetzt werden.
 
* Die AK oder HK von nicht abnutzbaren WG des AV und bestimmten WG des UV sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme dieser WG zu berücksichtigen, §4 Abs. 3 S. 4 EStG.

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