Einkommensteuer

Gilt die Verteilungsvorschrift der vorhergehenden Frage auch bei Aufwendungen für ein Damnum/Disagio?

Nein; gem. §11 Abs. 2 S. 4 EStG ist die Vorschrift des §11 Abs. 2 S. 3 EStG nicht auf ein marktübliches Damnum/Disagio anzuwenden.

Diskussion