Einkommensteuer

In welchen Fällen wird der Übergang von der Gewinnermittlung gem. §4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung gem. §4 Abs. 1 EStG bzw. §5 EStG erforderlich?

Ein Übergang ist erforderlich:
1. im Fall des freiwilligen Wechsels der Gewinnermitlungsart;
2. für den Fall, dass der Steuerpflichtige buchführungspflichtig wird,
3. im Fall der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes (z.B. §18 Abs. 3 i.V.m. §16 Abs. 2 S. 2 EStG).

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