Welche Auswirkungen hat die Unwirksamkeit der Firmenübernahme auf §25 I ? 

hM: keine Auswirkung
- es wirkt sich nicht aus, wenn das zugrundeliegende Rechtsgeschäft unwirksam ist
- es kommt allein darauf an, ob die Firma tatsächlich Fortgeführt wird
-> Haftungsgrund ist der Rechtsschein der Kontinuität der Firma
-> auch die RMK der Firmierung ist irrelevant

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