Fortwirkung und Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten 

*Fortwirkung = Frage, ob und inwieweit Verstoß gegen ein Beweisverwertungsverbot auch spätere Aussagen des Beschuldigten, die ohne Verstoß gegen das verletzte Beweisverwertungsverbot erlangt wurden, erfasst und unverwertbar macht 
 
*Fernwirkung = „Früchte des verbotenen Baums“ -> Frage, ob der Verstoß gegen ein Beweisverwertungsverbot auch die durch den Verstoß mittelbar erlangten Beweise bzw. Beweisergebnisse unverwertbar macht
 

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