Wie ist das Verhältnis von Prokura zur Vertretungsmacht?

Die Prokura schließt die Handlungsvollmacht gem. §54 HGB und die Vertretungsmacht gem. §164 bgb mit ein. 
-> Erteilung einer Prokura beinhaltet also immer auch die Erteilung von Handlungsvollmacht
 
-> ggf. Umdeutung §140

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