Was ist bei der Erteilung einer Prokura durch einen Minderjährigen zu beachten?

- die Prokuraerteilung bedarf gem. §§1643 I, 1822 Nr. 11 der Genehmigung des Familiengerichts
-> auch wenn MJ zum Betrieb des Unternehmens von den Eltern ermächtigt (§112), siehe §112 I 2
 
beachte: unwirksame Prokuraerteilung kann in wirksame Vertretungsmacht (§54 HGB oder 164 BGB) umgedeutet werden (140 BGB), da für diese keine Genehmigung erforderlich ist

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