Einkommensteuer

Wie sind Sachbezüge zu bewerten?

Grundsätzlich sind die Endpreise im Zeitpunkt der Abgabe anzusetzen, §8 Abs. 2 S. 1 EStG. Diese nach §8 Abs. 2 S. 1 EStG bewerteten BEzüge bleiben außer Ansatz, wenn die Vorteile insgesamt 44 EUR im Kalendermonat nicht übersteigen, §8 Abs. 2 S. 11 EStG.
 
Besondere (vorrangige) Bewertungsvorschriften ergeben sich für:
* die private Nutzung eines betrieblichen Kfz (einschl. Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte sowie Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung), §8 Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG,
* Arbeitnehmer beim Ansatz mit amtlichen Sachbezugswerten, §8 Abs. 2 S. 6 bis 10 EStG,
* den Bezug von bestimmten Waren oder Dienstleistungen des Arbeitgebers, §8 Abs. 3 EStG -  unter Anwendung des Rabatt-Freibetrages i.H.v. 1.080 EUR jährlich,
* die Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung, §19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 2 und 5 EStG.

Diskussion