Einkommensteuer

Wie wird der Sachbezug aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz ermittelt?

Anzusetzen sind:
a) für die (übrige) private Nutzung:
monatlich 1% des inländischen Brutto-Listenpreises
 
b) für die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte:
monatlich 0,03% des inländischen Brutto-Listenpreises pro Entfernungskilometer und Monat.
 
c) für die Nutzung im Rahmen von Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung:
je Familienheimfahrt 0,002% des inländischen Brutto-Listenpreises pro Entfernungskilometer (der Ansatz erfolgt jedoch nur, wenn entsprechender Abzug von Werbungskosten gem. §9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 und 6 EStG ausgeschlossen ist).
 
Abweichend davon kann der Arbeitgeber gem. §8 Abs. 2 S. 4 und 5 letzter Teil EStG den Nutzungswert nach den tatsächlichen Aufwendungen berechnen, wenn
* die insgesamt für das Kfz entstehenden Aufwendungen durch Belege nachgewiesen werden und
* ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.

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