Einkommensteuer

Unter welchen Voraussetzungen sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten zu berücksichtigen?

Stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung dar, so erfolgt ein unbegrenzter Abzug der Aufwendungen.
 
Ist dies nicht der Fall und steht dem Steuerpflichtigen kein anderer Arbeitsplatz für die betriebliche oder berufliche Betätigung zur Verfügung, so erfolgt ein begrenter Abzug i.H.v. 1.250 EUR.

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