Einkommensteuer

In welcher Höhe sind Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte zu berücksichtigen?

Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist eine Entfernungspauschale mit 0,30 EUR je vollem Kilometer für jeden Arbeitstag anzusetzen, §9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG.
 
Bis zu 4.500 EUR im Kalenderjahr ist die Entfernungspauschale unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel zu gewähren.

Diskussion