Einkommensteuer

Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist lediglich eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird bereits bei Auszahlung des Lohnes vom AG einbehalten und von diesem für den AN an das Finanzamt abgeführt, §38 Abs. 1 S. 1 EStG.
 
Die Lohnsteuer kann entweder angeltende Wirkung entfalten (§46 Abs. 4 S. 1 EStG) oder wird bei einer Veranlagung auf die Einkommensteuer angerechnet (§36 Abs. 2 Nr. 2 EStG).

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