Einkommensteuer

Welche Einnahmen sind im Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen?

1. Bestimmte steuerfreie Lohnersatzleistungen, §32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG;
2. bestimmte ausländische Einkünfte, §32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 i.V.m. S. 2 und 3 EStG.

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