Unternehmensgründung

Erläutern Sie die Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) und gehen Sie dabei auch auf die Möglichkeiten der Kapitalaufbringung ein!

  • Sonderform der OG, einziger Unterschied: Haftung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern auf bestimmten Betrag beschränkt
  • Gesellschafter als Komplementäre (ident mit Mitgliedern der OG) und Kommanditisten (Geldgeber mit bestimmten Mitwirkungs- und Kontrollrechten)
  • Keiner kann gleichzeitig Kommanditist und Komplementär sein
  • Haftsumme ist der Betrag, der für die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern maßgeblich ist
  • Bei Jahresabschluss erhalten zuerst die Komplementäre einen ihrer Haftung angemessenen Betrag des Gewinns
  • Der restliche Betrag wird im Verhältnis der Beteiligung verteilt
  • Komplementäre sind zur Vertretung der KG zuständig
  • Kommanditisten und Komplementäre haften unmittelbar, persönlich und solidarisch, jedoch haften Kommanditisten grundsätzlich beschränkt (Haftsumme)

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