Welche Auswirkungen hat es auf die Nachfolgeklausel, wenn mehrere Erben, also eine Erbengemeinschaft besteht (von denen nur einer Gesellschafter werden soll)? Erbt der Bedachte den Gesellschaftsanteil?

1) die Miterbengemeinschaft könnte Mitglied der Gesellschaft werden
hM: (-), da mit dem Wesen der OHG nicht vereinbar
Arg: nicht rechtsfähig
Arg: Erbengemeinschaft muss einstimmig vorgehen, dass widerspricht, dass OHG schnell Handeln können muss
Arg: bei OHG ist persönliche Verbundenheit der Gesellschafter von großer Bedeutung; Miterbenanteile können aber veräußert werden
Arg: ist auf Auflösung gerichtet
--> der Anteil kann also nur einer natürlichen Person zuwachsen (Prinzip der Einzelrechtsnachfolge)
 
2) fraglich ob im Rahmen der Einzelnachfolge gesellschaftsvertragliche oder erbrechtliche Regelung Vorrang hat
Sound: Gesellschaftsrecht bricht Erbrecht
hM: qualifizierte Vollnachfolge: nur die im Gesellschaftsvertrag benannte Person wird Gesellschafterin 
- Arg: es soll den anderen keine Person aufgedrängt werden
- Arg: weitere Zersplitterung (wenn alle Erben Gesellschafter würden) widerspricht dem Willen der anderen Gesellschafter
 
--> es ist also allein erforderlich, dass der Bedachte überhaupt Erbe wurde. Die Erbquote ist nicht maßgeblich. Daher erbt der Bedachte die Anteile!

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