welche Auswirkungen hat es auf eine Nachfolgeklausel, wenn der Bedachte nicht Erbe geworden ist?

gem. dem Prinzip der qualifizierten Vollnachfolge muss der Bedachte Erbe sein, ansonsten geht die Nachfolgeklausel ins leere 
 
aber: Umdeutung in Eintrittsklausel möglich, §140 BGB
-> diese ist ein Minus zur Nachfolgeklausel, ist also möglich, wenn von den Parteien hypothetisch gewollt

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