Definitionen

Bundesstaat/ Staatenbund

Bundesstaat:
  • der Bund ist Inhaber der Souveränität
  • Bund hat die Kompetenz-Kompetenz
    • kann also die Kompetenz zwischen Ländern und Bund verteilen
  • wenn die Länder den im GG geregelten Aufgaben nicht nachkommen, kann der Bund sie dazu zwingen (Art. 37 GG)
 
Staatenbund:
  • einzelne Staaten sind Inhaber der Souveränität
  • Staatenbund hat also nicht die Kompetenz-Kompetenz
  • einzelne Staaten sind rechtlich und wirtschaftlich autonom und bilden eine gemeinsame Union
  • Einzelstaaten haben ein Austrittsrecht
  • Staatenbund ist i.d.R. eine repräsentative Versammlung/Union für die Ausführung gemeinsamer Aufgaben oder Regelung von Streitigkeiten zwischen den Einzelstaaten
 
Die EU ist kein Staatenbund, sondern ein "Staatenverbund" (Klasse für sich)

Diskussion