Definitionen

Homogenitätsklausel

  • in Art. 28 I 1 GG geregelt
  • nach Art. 28 I 1 GG muss die Verfassung der Länder den Grundsätzen des demokratischen, republikanischen und sozialen Rechtsstaats entsprechen
  • daher wird die Legislative der Länder eingeschränkt
  • also müssen die Landesverfassungen mit der Ordnung des Grundgesetzes homogen sein

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