Schulpsychologie des Kindesalters

VL2: Integration und Separation

Gesetzliche Grundlagen betreffen die Beschulung von Menschen mit Behinderung

  • UN-Behindertenrechtskonvention: von der Schweiz 2014 ratifiziert
  • Bundesverfassung Art.8 (Gleichheitsgebot, Diskriminierungsverbot), 2000: 8 Abs.2: „Niemand darf diskriminiert werden […] wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.“; 8 Abs. 4: „Das Gesetz sieht Maßnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.“
  • Behindertengleichstellungsgesetz, Art. 20

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