Schulpsychologie des Kindesalters

VL2: Integration und Separation

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)

  • Ratifizierung der BRK durch die Schweiz am 15.05.2014
  • „Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern“ (Artikel 1)
  • Recht auf Bildung, insbesondere durch Gewährleistung eines integrativen/inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen („inclusive education“) (Artikel 24)
  • Mindestens alle vier Jahre ist ein Bericht über den Stand der Umsetzung vorzulegen, der von einem unabhängigen, internationalen Ausschuss geprüft werden soll

Diskussion