Schulpsychologie des Kindesalters

VL2: Integration und Separation

Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)

Art. 20, Abs.2: „Die Kantone fördern, soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in der Regelschule.“

Diskussion