12. Qualitätsmanagement

Wie setzt sich ein Qualitätsbeirat zusammen und welche Rechte und Pflichten hat dieser?

Ein Qualitätsbeirat kann individuell zusammengesetzt sein. Es gibt keinerlei Vorgaben oder Verpflichtungen aus der Norm, welche Personengruppen im Qualitätsbeirat berufen sein müssen.

Rechte hat der Qualitätsbeirat nur in dem Umfang, wie sie ihm vonseiten der obersten Leitung eingeräumt werden. So kann er z. B. die Funktion eines Lenkungsausschusses einnehmen und damit final über Projektinhalte und Fortschritte entscheiden, ebenso über (strategische und/oder taktische) Änderungen des Projekts.
 
Der Qualitätsbeirat hat die Pflicht, ihm vorgelegte Ergebnisse, Analysen, Dokumente und sonstige qualitätsrelevante Dokumentationen und Informationen unter Berücksichtigung der geltenden Qualitätspolitik zu prüfen, zu beraten und Empfehlungen hieraus abzuleiten sowie Qualitätsziele daraus zu formulieren. Die finale Freigabe erfolgt stets durch die oberste Leitung.
 

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