Definitionen

Rechtsstaatsprinzip

  • in Art. 28 I 1 GG erwähnt
  • Art. 20 III GG regelt nur einen Teilbereich des Rechtsstaatsprinzips
  • formeller Rechtsstaatsbegriff:
    • alle staatlichen Behörden müssen sich immer an alle Gesetze halten (auch an ungeschriebene verfassungsrechtliche Grundsätze wie das Verhältnismäßigkeitsprinzip)
  • materieller Rechtsstaatsbegriff:
    • jedes staatliche Handeln muss immer gerecht sein (Prinzip der materiellen Gerechtigkeit)
  • der Gesetzgeber ist übergeordnet gegenüber alles anderem (Suprematie des Gesetzgebers)

Diskussion