Definitionen

Gewaltenteilung

  • zentrales Element des Rechtsstaats
  • drei Gewalten:
    • 1. Gewalt: Legislative
      • Gesetzgebung; Bundestag + Bundesrat
    • 2. Gewalt: Exekutive
      • vollziehende Gewalt; Bundesregierung, Bundespräsident
    • 3. Gewalt: Judikative
      • Rechtssprechung: BVerfG, Bundesgerichte
  • Staatsgewalt wird also von drei Stellen ausgeübt
    • diese kontrollieren sich gegenseitig
    • somit wird die Macht verteilt und keiner hat die gesamte Macht

Diskussion