Definitionen

Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

  • zentrales Element des Rechtsstaats
  • teilweise in Art. 20 III GG geregelt
  • Vorrang des Gesetzes:
    • vollziehende Gewalt ist an bestehende Gesetze gebunden
      • muss so handeln, wie es die Gesetze vorschreiben (Handlungspflicht)
      • darf nicht gegen Gesetze verstoßen (Unterlassungspflicht)
  • Vorbehalt des Gesetzes:
    • Der Staat darf nur in Rechte von Bürgern eingreifen, wenn er in einem formellen Gesetz dazu ermächtigt wurde

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