Definitionen

Umweltstaat

  • in Art. 20a GG (also nachträglich dazu gekommen)
  • Umweltschutz (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der TIere) ist ein Staatsziel
  • Schutzgüter:
    • Natürliche Lebensgrundlagen
      • Umweltmedien: Luft, Wasser, Boden
      • Organismen in ihren Lebensräumen
    • Tiere
      • Schutz vor nicht artgerechter Haltung
      • Schutz vor unnötigen Qualen (Problem: Forschungsfreiheit)
  • gewährt wie der Sozialstaat keine einklagbaren Rechte
  • schwammige Formulierung: wie der Staat seinen Schutzauftrag erfüllt, entscheidet er selbst

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