Definitionen

Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung

Organe der EU dürfen nur dann Rechtsnormen erlassen, wenn sie durch die Mitgliedsstaaten in den Verträgen (also im Primärrecht) dazu ermächtigt wurden.
  • die EU kann also nicht eigenmächtig Kompetenzen an sich ziehen, weil sie keine Kompetenz-Kompetenz besitzt

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