Definitionen

Lüth-Entscheidung

  • beschäftigt sich mit dem Umfang des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG)
  • hebt die Meinungsfreiheit als "Grundlage aller Freiheiten" hervor
 
  • Hamburger Politiker Lüth ruft 1950 dazu auf, den neuen Film eines Altnazis zu boykottieren
  • Filmproduktionsfirma des Nazi-Regisseurs sieht darin eine "sittenwidrige Aufforderung zum Boykott"
  • Hamburger Landgericht verbietet daher Lüth, zum Boykott aufzurufen
  • dann gibt das BVerfG Lüth Recht, wegen Art. 5 I 1 GG (Grundrecht zur freien Meinungsäußerung)
 
  • Grundrechte als objektive Wertordnung
  • diese strahlt in das Privatrecht (Konflikt zwischen zwei Bürgern, nicht zwischen Staat und Bürger) aus

Diskussion