Definitionen

Bestandskraft von VAen

Bestandskraft von VAen:
  • VA wird mit der Bekanntgabe wirksam (§ 43 I VwVfG)
  • Wirksamkeit unabhängig von Rechtmäßigkeit
    • auch ein rechtswidriger VA mus also befolgt werden, solange er nicht aufgehoben wurde
    • anders als bei Gesetzen: Rechtswidrigkeit=Nichtigkeit
  • außer bei besonders schweren Fehlern (§ 44 VwVfG: Nichtigkeit)
    • gesteigerte Rechtswidrigkeit
  • wenn Fristen verstrichen sind, kann ein rechtswidriger VA nicht mehr angefochten werden
  • wichtiger Punkt: Anfechtungsklage (§ 42 I VwGO)

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