Abgabenordung

Voraussetzungen der Haftung nach §69

1) Ansprüche aus Steuerschuldverhältnis geben
2) nicht bzw. nicht rechtzeitig festgesetz bzw. erfüllte Steuer bzw. ohne rechtlichen Grund gezahlte Steuervergütung
3) Verantwortliche Personen nach §34 35
4) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

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