Abgabenordung

Können "Stuttgart" Fälle JEDERZEIT nach 129 korrigiert werden (offenbare Unrichtigkeit)?

Nein für Stuttgart Fälle wird dies durch die Festsetzungsfrist beschränkt.
 
Achtung: Ablaufhemmung nach § 171 II, ein Jahr zeit nach erkennen des Fehlers.

Diskussion