Definitionen

Aufstellungsverfahren

Grundlage: § 2 III BauGB (Abwägung)
  • BauGB regelt nur aus baurechtlicher Sicht
  • Verfahrensvorschriften: §§ 2-4b, 6, 19, 13 BauGB
    • durch EAG Bau ist das Verfahren viel wichtiger geworden (wie in den USA)
    • Verfahren ist wichtig bei der Aufstellung
  1. Planaufstellungsbeschluss
    • Beschluss des Gemeinderates, einen B-Plan aufstellen zu wollen
    • Bekanntmachung des Planaufstellungsverfahrens (§ 2 I 2 BauGB)
    • es gibt keine Pflicht zum Aufstellungsbeschluss, ist aber Voraussetzung für Sicherungsinstrumente
      • z.B. Veränderungssperre gem. § 14 BauGB: es darf nichts mehr gebaut werden, was der Planung widerspricht
    • Anfertigung eines beschlussfähigen Planentwurfs (also fertiger B-Plan)
      • dieser wird dann vom Gemeinderat beschlossen
      • Planer beschließen also nicht den B-Plan, sondern bereiten ihn nur vor
  2. Umweltprüfung und Umweltbericht
    • ist EU-Recht
    • ein Vorhaben muss nicht umweltverträglich sein, um zulässig zu sein (Bsp. Flughafen)
    • aber es müssen alle Umweltbelange geprüft werden (§ 2 IV 1 BauGB)
    • wenn der B-Plan es vorsieht, darf also auch "gegen die Umwelt" gebaut werden
    • daher müssen Umweltbelange schon im B-Plan berücksichtigt werden
      • Umweltbericht = Bestandteil des B-Plans
    • Umweltauswirkungen müssen aber fortlaufend immer aktualisiert werden (§ 2a BauGB), da die Umwelt sich während der Planungsphase auch ändern kann
  3. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
    • Öffentlichkeitsbeteiligung, § 3 BauGB:
      • Zivilgesellschaft, Öffentlichkeit -> demokratische Mitwirkung, Rechsschutz
    • Behördenbeteiligung, § 4 BauGB:
      • andere Gemeinden, Straßen.NRW, Eisenbahnbundesamt, ...
    • gemeinsame Vorschriften, § 4a BauGB
  4. Abwägung
    • § 1 VII BauGB
    • Vier-Phasen-Modell:
      • Ermittlung aller relevanten Belange
      • Einstellung der Belange in der Abwägung
      • Gewichtung der Belange
        • Verfahren
      • Planungsentscheidung
        • eigentliche Entscheidung

Diskussion