Empirische Sozialforschung

Anforderungen an die Stichprobenkonstruktion

  1. Stichprobe muss ein verkleinertes Abbild der Grundgesamtheit hinsichtlich der Heterogenität der Elemente und hinsichtlich der Repräsentativität der für die Hypothesenprüfung relevanten Variablen sein
  2. Elemente der Stichprobe müssen definiert sein (eindeutig festlegen, ob ein Element der Grundgesamtheit zur Stichprobe gehört oder nicht)
  3. Grundgesamtheit sollte angebbar und empirisch definierbar sein
  4. Auswahlverfahren muss angebbar sein

Diskussion