Empirische Sozialforschung

Gesetz der großen Zahl (COURNOT, 1843)

  1. Ereignisse, deren Wahrscheinlichkeiten sehr klein sind, treten sehr selten auf: die Wahrscheinlichkeit, dass eine Merkmalsausprägung, die in der Grundgesamtheit selten vorkommt, in die Stichprobe aufgenommen wird, ist niedrig
  2. die Wahrscheinlichkeit, dass die relative Häufigkeit eines Merkmals in der Stichprobe beträchtlich von dem entsprechenden Parameter der Grundgesamtheit abweicht, wird umso geringer, je größer die Stichprobe ist

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