Z07 - Bürgschaft

01 - Systematik und Allgemeines, 02 - 01 - Zustandekommen einer Bürgschaft, 02 - 00 - Bürgschaftsrecht in der Prüfung

Welche Besonderheit gilt bei der Prüfung eines Anspruchs gem. § 765 I aus der Bürgschaft? 

Bei der Prüfung des § 765 I BGB vom Hauptgläubiger gegen den Bürgen muss die Besonderheit der Akzessorietät der Bürgschaft mit der Hauptforderung beachtet werden. 
 
Daraus folgt eine "zweigleisige Prüfung". In jedem Prüfungsschritt muss sowohl Entstehen, Erlöschen und Druchsetzbarkeit der Bürgschaft als auch der Hauptforderung Erfolgen. 

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