Umwandlung - Steuer, Bilanzierung HGB

HGB: Ist es grundsätzlich möglich, dass VG + Schulden bereits vor Eintragung der Verschmelzung im HR im Abschluss des übernehmenden RT ausgewiesen werden können? (4 Voraussetzungen)

Ja wenn ,
 
1) wirtschaftliches Eigentum vorliegt
2) Verschmelzungsvertrag formwirksam abgeschlossen
3) Verschmelzungsstichtag nicht nach Abschlussstichtag
4) Eintragung mit an sicherheit grenzender WK
 
 
Der Gewinn/Verlust ist bereits dem übernehmenden RT ab dem Verschmelzungsstichtag zuzurechnen (der übertragenen RT handelt ab Stichtag auf fremde Rechnung)

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