Umwandlung - Steuer, Bilanzierung HGB

HGB: Behandlung latenter Steuern bei einer Verschmelzung? (3 Punkte)

- Beim übertragenden Rechtsträger bilanzierte (aktive und/oder passive) latente
Steuern werden vom übernehmenden Rechtsträger nicht übernommen
 
- Der übernehmende
Rechtsträger hat zu prüfen, latente
Steuern werden dürfen bzw. anzusetzen
sind
 
- Die Bildung latenter Steuern erfolgt erfolgsneutral zugunsten
bzw. zulasten des Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. des Eigenkapitals

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