Umwandlung - Steuer, Bilanzierung HGB

HGB; Buchwertverknüpfung; Verschmelzung
 
Was ist bei der Buchwertverknüpfung grundsätzlich zu beachten? (2 Punkte)

1) Bilanzierungentscheidungen des übertragenden RT müssen beibehalten werden (egal ob übernehmender RT Wahlrechte hat), das Stetigkeitsgebot ist beim übernehmenden RT zu igonierren
 
 
2) Buchwertverknüpfung ist nicht erfolgsneutral

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