K1 Klausuren - A

totaler Krankenhausaufnahmevertrag

Der totale Krankenhausaufenthaltsvertrag wird zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus geschlossen. Er verpflichtet das Krankenhaus zu allen für die stationäre Behandlung erforderlichen Leistungen einschließlich der ärztlichen Versorgung. Der Patient hat grds keinen Anspruch auf Behandlung und Betreuung durch bestimmte Ärzte oder nichtärztliche Mitarbeiter, zu denen keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen begründet werden. Das Krankenhaus haftet für sein Personal gem. §§ 31, 89, 278 und 831. Die behandelnden Ärzte haften mangels unmittelbarer Vertragsbeziehung nicht vertraglich, sondern nur aus unerlaubter Handlung.

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