Gesetzliche Schuldverhältnisse

§ 817 S. 2_Passt die Norm in die Systematik des BGB?

  • ja, die harte Rechtsfolge ist billig, da sich die Partein außerhalb der Rechtsordnung bewegen (§§ 138, 134)
  • nein, das BGB sollte nicht verhaltenssteuernd wirken! Auch soll das BGB nicht pönalisierend wirken (bestrafend), dies übernimmt das StGB.
 
 

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