Gesetzliche Schuldverhältnisse

§ 817 S. 2, Methodik: kann die Norm teleologisch reduziert werden, wenn Gesetzgeber die Norm bewusst strikt formuliert hat?

ja, sofern:
 
- vom Gehalt der Norm noch etwas "übrig bleibt" (Norm darf nicht komplett ausgehöhlt werden)
 
Wichtige Erwägung: wie alt ist das Gesetz und haben sich die Umstände seit dem verändert?

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