Gesetzliche Schuldverhältnisse

§ 836_Was kann im Rahmen des § 836 I lediglich Anknüpfungspunkt für eine Haftungsbegründung sein?

 
  • In der Formulierung »durch die Ablösung von Teilen« kommt das Erfordernis einer dem Schutzzweck des  836  angepassten,  spezifischen  haftungsbegründenden  Kausalität  zum  Ausdruck.  Die  Rechtsgutsverletzung muss durch die typischen Gefahren der Ablösung verursacht werden.

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