K1 Klausuren - A

Definition: Schuldverhältnis

Das ist eine gesetzliche oder vertragliche Bindung, durch welche die Parteien in gesteigertem Maße ihre Rechtsgüter dem Risiko einer Schädigung aussetzen und die daher über das allgemeine bereits nach §§ 823 ff. geregelte Verhältnis gegenüber jedermann hinausgeht.

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