K1 Klausuren - A

Definition: Dienstleistungssystem

Ein solches liegt vor, wenn im Betrieb des Unternehmens die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen bestehen, um regelmäßig im Fernabsatz zu tätigende Geschäfte durchzuführen. Insoweit genügt es, wenn der Unternehmer ein fremdes Organisations- und Dienstleistungserbringungssystem nutzt.

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