Mündliche Prüfung

Wann ist das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig?

Das Bundesverwaltungsgericht ist gem. § 50 VwGO insbesondere bei:
 
  • Bund-Länder-Streitigkeiten
  • Klagen gegen vom Bundesinnenminister ausgesprochene Vereinsverbote 

erst- und zugleich letztinstanzlich zuständig.

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