Mündliche Prüfung

Wo ist das Offizialprinzip und der Anfangsverdacht geregelt? Was besagt das Legalitätsprinzip und was ist das Gegenteil?

Offizialprinzip: zur Erhebung der Anklage ist die StA berufen, § 152 Abs. 1 StPO.
 
StA muss Straftaten verfolgen, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen - Anfangsverdacht, § 152 Abs. 2 StPO.
 
Das in den §§ 152 Abs. 2, 170 Abs. 1 StPO normierte Legalitätsprinzip verpflichtet die StA dazu, wegen aller verfolgbaren Straftaten Anklage zu erheben, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. 
 
Als Ausnahme hierzu sind die §§ 153 ff. StPO zu nennen (Einstellung aus Opportunitätsgründen
→ Negative Seite des Legalitätsprinzips 

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