Mündliche Prüfung

In welcher Besetzung entscheidet das OLG über Revisionen gegen Berufungsurteile der kleinen Strafkammern der Landgerichte oder Sprungrevisionen gegen Amtsgerichtsurteile?

Der Senat des OLG entscheidet in der Besetzung von 3 Berufsrichtern, § 122 GVG.
 
Ist das OLG erstinstanzlich zuständig, entscheidet es mit fünf Berufsrichter, § 122 Abs. 2 GVG.

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